EU Carbon Border Adjustment Mechanism

CBAM 2026: Was deutsche Importeure aus China jetzt im Einkauf verankern müssen

Seit 1. Januar 2026 läuft das definitive CBAM-Regime. Für betroffene Waren reicht eine Zolltarifnummer allein nicht: Einkaufs-, Lieferanten-, Emissions- und Registerdaten müssen vor der Einfuhr zusammenpassen.

Definitive Phase seit 01.01.202650 t Jahresgrenze6 Ausgangssektoren
Scope zuerst

Betroffenheit wird über KN-Code und Masse entschieden

CBAM erfasst zunächst ausgewählte Waren und Vorprodukte aus Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemitteln, Strom und Wasserstoff. Maßgeblich ist die in Anhang I erfasste Warennummer – nicht die Marketingbezeichnung. Seit der Vereinfachung gilt grundsätzlich eine einheitliche massenbezogene Schwelle von mehr als 50 Tonnen CBAM-Waren pro Kalenderjahr; Strom- und Wasserstoffimporte sind unabhängig davon gesondert zu behandeln.

CBAM-Schnellprüfung für China-Importe
PrüfschrittBenötigte EvidenzStop-Signal
TarifierungKN-Code, technische Beschreibung, Materialanteileunbestätigte Warennummer aus Lieferantenrechnung
Jahresmengekumulierte Nettomasse aller betroffenen EinfuhrenBetrachtung nur je Sendung statt je Importeur/Jahr
AutorisierungCBAM-Kontonummer oder zulässige AntragsreferenzZollanmeldung ohne geklärten Status
EmissionenWerk, Produktionsroute, Aktivitätsdaten, verifizierbare Methodikreiner Unternehmens-ESG-Wert ohne Produkt-/Anlagenbezug
ZertifikateRegister- und Beschaffungsplanung, Verantwortlicher, Fristenkeine Budget- oder Datenverantwortung
Die 50-Tonnen-Grenze ist keine Empfehlung, Bestellungen künstlich aufzuteilen. Anti-Umgehungsregeln und die Betrachtung des Importeurs bleiben zu beachten. Bei gemischten Produkten muss die konkrete KN-Einreihung geprüft werden.
Lieferantendaten

Diese Daten müssen aus dem chinesischen Werk kommen

  • rechtlicher Betreiber und physische Produktionsanlage
  • betroffene Ware, KN-Code, Masse und Produktionszeitraum
  • Produktionsroute, Inputs, Vorprodukte und Anlagenparameter
  • direkte und – soweit für den Sektor relevant – indirekte Emissionen
  • verwendete Mess-, Berechnungs- oder Standardwertmethode
  • bereits gezahlter CO₂-Preis mit belastbarem Zahlungs- und Zurechnungsnachweis
  • Version, Verantwortlicher und Änderungsprotokoll der Emissionsdaten

CBAM als Beschaffungsgate

  1. KN-Scope und Emissionsdaten als Pflichtfeld aufnehmen.

  2. Datenfähigkeit des Werks bewerten; fehlende Anlagen- und Routendaten als Vergaberisiko behandeln.

  3. Datenformat, Frist, Auditrecht und Kostenfolge bei falschen Angaben vertraglich fixieren.

  4. Masse, Charge, Produktionsanlage und Datenversion mit Handelsdokumenten abgleichen.

  5. CBAM-Konto-/Referenzstatus und Zollanmeldung synchronisieren; Dokumente in der Importakte sichern.

Regelwerk in ein Beschaffungsgate übersetzen

Wir verbinden Warennummer, Lieferantendaten, Spezifikation, Prüfplan und Importakte – mit klarer Grenze zu Rechtsberatung und akkreditierter Konformitätsbewertung.