CBAM 2026: Was deutsche Importeure aus China jetzt im Einkauf verankern müssen
Seit 1. Januar 2026 läuft das definitive CBAM-Regime. Für betroffene Waren reicht eine Zolltarifnummer allein nicht: Einkaufs-, Lieferanten-, Emissions- und Registerdaten müssen vor der Einfuhr zusammenpassen.
Betroffenheit wird über KN-Code und Masse entschieden
CBAM erfasst zunächst ausgewählte Waren und Vorprodukte aus Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemitteln, Strom und Wasserstoff. Maßgeblich ist die in Anhang I erfasste Warennummer – nicht die Marketingbezeichnung. Seit der Vereinfachung gilt grundsätzlich eine einheitliche massenbezogene Schwelle von mehr als 50 Tonnen CBAM-Waren pro Kalenderjahr; Strom- und Wasserstoffimporte sind unabhängig davon gesondert zu behandeln.
| Prüfschritt | Benötigte Evidenz | Stop-Signal |
|---|---|---|
| Tarifierung | KN-Code, technische Beschreibung, Materialanteile | unbestätigte Warennummer aus Lieferantenrechnung |
| Jahresmenge | kumulierte Nettomasse aller betroffenen Einfuhren | Betrachtung nur je Sendung statt je Importeur/Jahr |
| Autorisierung | CBAM-Kontonummer oder zulässige Antragsreferenz | Zollanmeldung ohne geklärten Status |
| Emissionen | Werk, Produktionsroute, Aktivitätsdaten, verifizierbare Methodik | reiner Unternehmens-ESG-Wert ohne Produkt-/Anlagenbezug |
| Zertifikate | Register- und Beschaffungsplanung, Verantwortlicher, Fristen | keine Budget- oder Datenverantwortung |
Diese Daten müssen aus dem chinesischen Werk kommen
- rechtlicher Betreiber und physische Produktionsanlage
- betroffene Ware, KN-Code, Masse und Produktionszeitraum
- Produktionsroute, Inputs, Vorprodukte und Anlagenparameter
- direkte und – soweit für den Sektor relevant – indirekte Emissionen
- verwendete Mess-, Berechnungs- oder Standardwertmethode
- bereits gezahlter CO₂-Preis mit belastbarem Zahlungs- und Zurechnungsnachweis
- Version, Verantwortlicher und Änderungsprotokoll der Emissionsdaten
CBAM als Beschaffungsgate
KN-Scope und Emissionsdaten als Pflichtfeld aufnehmen.
Datenfähigkeit des Werks bewerten; fehlende Anlagen- und Routendaten als Vergaberisiko behandeln.
Datenformat, Frist, Auditrecht und Kostenfolge bei falschen Angaben vertraglich fixieren.
Masse, Charge, Produktionsanlage und Datenversion mit Handelsdokumenten abgleichen.
CBAM-Konto-/Referenzstatus und Zollanmeldung synchronisieren; Dokumente in der Importakte sichern.
Regelwerk in ein Beschaffungsgate übersetzen
Wir verbinden Warennummer, Lieferantendaten, Spezifikation, Prüfplan und Importakte – mit klarer Grenze zu Rechtsberatung und akkreditierter Konformitätsbewertung.