Batterien aus China: Compliance-Roadmap bis 2027
Die EU-Batterieverordnung betrifft nicht nur Batteriezellen, sondern auch Batterien in Geräten, Fahrzeugen und Speichern. Produktdesign, Kennzeichnung, EPR, Transportdaten und Lieferkettennachweise müssen deshalb bereits im RFQ und in der Stückliste stehen.
Erst Batteriekategorie, dann Pflichtenmatrix
Portable, Starter-, Industrie-, Elektrofahrzeug- und LMT-Batterien besitzen unterschiedliche Pflichten und Termine. Für importierte Geräte muss zusätzlich geklärt werden, wer Batteriehersteller im regulatorischen Sinn ist, welche Batterie eingebaut ist und ob weitere Produktregeln wie CE, RED, RoHS, WEEE, GPSR oder Gefahrgutrecht greifen.
| Datenblock | Pflichtangaben an den Lieferanten | Einkaufsentscheidung |
|---|---|---|
| Identität | Hersteller, Modell, Chemie, Kategorie, Kapazität, Gewicht | Batterie eindeutig in Stückliste und Produktakte verknüpfen |
| Sicherheit | Sicherheitsdaten, UN 38.3 Test Summary, Schutzschaltung, Zell-/Packfreigabe | Transport- und Produktrisiko getrennt prüfen |
| Kennzeichnung | Symbole, Kapazität, Chemie, QR-/Labelkonzept, EU-Wirtschaftsakteur | Artwork vor Serienfreigabe einfrieren |
| Zirkularität | recycelter Anteil, CO₂-Fußabdruck soweit anwendbar, Demontage-/Ersatzkonzept | Produktdesign und Datenverfügbarkeit bewerten |
| EPR | Marke, Absatzland, verantwortlicher Hersteller/Bevollmächtigter | Registrierung vor Inverkehrbringen klären |
| Lieferkette | Kobalt, Lithium, Nickel, Naturgraphit; Herkunfts- und Risikodaten | Roadmap für Due Diligence 2027 aufbauen |
Die relevanten Übergänge
Grundsätzlicher Anwendungsbeginn der Verordnung, soweit einzelne Vorschriften keinen späteren Termin vorsehen.
Weitere Kennzeichnungs- und CO₂-Fußabdruckanforderungen greifen je Batteriekategorie und nach Erlass der erforderlichen Durchführungs-/delegierten Rechtsakte. Den konkreten Produkttyp prüfen.
QR-Code-Anforderungen und Batteriepass für LMT-, EV- und Industriebatterien über 2 kWh; zugleich greifen zentrale Anforderungen an Entfernbarkeit/Ersetzbarkeit tragbarer und LMT-Batterien.
Durch Verordnung (EU) 2025/1561 verschobener Start der Batterie-Due-Diligence-Pflichten für die betroffenen Wirtschaftsakteure.
Serienfreigabe in sieben Gates
- Batteriekategorie und Wirtschaftsakteur festgelegt
- Zelle, Pack, BMS und Ladegerät versioniert
- UN 38.3 und erforderliche Sicherheits-/Konformitätsnachweise plausibilisiert
- Marking, Anleitung, QR- und EPR-Daten freigegeben
- Stückliste und Lieferantenwechsel unter Change Control
- Batteriepass-Datenmodell vorbereitet, soweit anwendbar
- Rücknahme-, Reklamations- und Rückrufprozess dokumentiert
Regelwerk in ein Beschaffungsgate übersetzen
Wir verbinden Warennummer, Lieferantendaten, Spezifikation, Prüfplan und Importakte – mit klarer Grenze zu Rechtsberatung und akkreditierter Konformitätsbewertung.