GPSR: Die Produktsicherheitsverordnung, die jeden Importeur betrifft
Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die GPSR für praktisch alle Verbraucherprodukte — auch für solche ohne CE-Pflicht. Amazon und andere Marktplätze setzen sie rigoros durch: Listings ohne verantwortliche Person werden gesperrt. Was die Verordnung verlangt und wie Sie sie pragmatisch erfüllen.
5 Min. Lesezeit · Für Importeure und Marktplatz-Händler
Was die GPSR vom alten Recht unterscheidet
Die GPSR ersetzt die alte Produktsicherheitsrichtlinie und schließt die Lücke für Produkte ohne eigene CE-Richtlinie: Möbel, Textilien, Schmuck, Haushaltswaren, Tierbedarf. Neu sind vor allem drei Dinge: die Pflicht zu einer in der EU niedergelassenen verantwortlichen Person für jedes Produkt, erweiterte Rückverfolgbarkeits- und Kennzeichnungspflichten, und direkte Pflichten für Online-Marktplätze — weshalb Amazon jetzt Konformitätsdaten je Listing verlangt.
Die verantwortliche Person: Ihr wichtigster Hebel
Jedes Verbraucherprodukt braucht einen Wirtschaftsakteur mit EU-Sitz, der die Konformitätsunterlagen vorhalten und mit Behörden kommunizieren kann. Name und Anschrift müssen auf dem Produkt, der Verpackung oder einem Begleitdokument stehen — plus elektronische Kontaktmöglichkeit. Für Importeure ist das meist das eigene Unternehmen; wer über Fulfillment-Strukturen ohne eigene EU-Gesellschaft verkauft, braucht einen benannten Dienstleister. Ohne diese Angabe: keine Verkehrsfähigkeit, gesperrte Listings.
Die praktische Umsetzungs-Checkliste
Für jedes Produkt in Ihrem Sortiment gehören folgende Punkte abgehakt:
- Verantwortliche Person mit EU-Adresse auf Produkt/Verpackung
- Hersteller-Identifikation und Typen-/Chargennummer angebracht
- Interne Risikoanalyse dokumentiert (auch ohne CE-Pflicht!)
- Warnhinweise und Anleitung auf Deutsch
- Konformitätsdaten in Amazon Compliance Manager & Co. hinterlegt
- Prozess für Rückrufe und Behördenkontakt definiert
Was das für China-Importe konkret heißt
Der chinesische Hersteller kann und wird diese Pflichten nicht für Sie erfüllen — die verantwortliche Person muss in der EU sitzen. Praktisch heißt das: Die GPSR-Kennzeichnung wird Teil der Produktions-Spezifikation (Etiketten, Verpackungsdruck, Beileger), und die Risikoanalyse plus Dokumentation entsteht beim Import. Genau so bauen wir es in jedes Projekt ein: Kennzeichnung ab Werk, Dossier zur Lieferung. Einmal sauber aufgesetzt, ist die GPSR Routine — nachträglich reparieren ist teuer.
Häufige Fragen zur GPSR
Gilt die GPSR auch für Bestandsware, die vor 12/2024 importiert wurde?
Ware, die vor dem 13.12.2024 rechtmäßig in Verkehr gebracht wurde, darf abverkauft werden. Aber: „In Verkehr bringen“ meint die erste Bereitstellung im EU-Markt, nicht den Verkauf an Endkunden — und Marktplätze fragen bei Bestands-Listings trotzdem Konformitätsdaten ab. Praktisch kommen Sie um die Nachrüstung der Angaben selten herum.
Brauchen auch nicht-CE-Produkte wie Textilien jetzt Prüfberichte?
Die GPSR verlangt keine bestimmten Prüfungen, aber eine dokumentierte interne Risikoanalyse — und die stützt sich sinnvollerweise auf Tests (REACH-Screening, mechanische Sicherheit, Entflammbarkeit je nach Produkt). Faustregel: Was Sie ohnehin für gutes Sourcing testen, wird jetzt zur dokumentierten Pflichtübung. Wir liefern die Berichte strukturiert, damit die Risikoanalyse ein Formblatt ist statt ein Projekt.
Was passiert bei Verstößen?
Gestufte Realität: Zuerst sperren Marktplätze Listings (das passiert bereits massenhaft und automatisiert), dann kommen Marktaufsichts-Maßnahmen von der Vertriebsuntersagung bis zum Rückruf, plus Bußgelder nach nationalem Recht. Der wirtschaftliche Schaden entsteht fast immer über die Listing-Sperre — der Schutz davor kostet, sauber aufgesetzt, wenige Cent pro Produkt.
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Kennzeichnung ab Werk, Prüfberichte und Dossier zur Lieferung: Wir bauen die GPSR in Ihr Sourcing ein — Produkt anfragen genügt.