Produkthaftung beim China-Import: Sie haften wie der Hersteller — so sichern Sie sich ab

Der Hersteller sitzt in Shenzhen, der Geschädigte klagt in Stuttgart — und das Gesetz zeigt auf Sie: Wer Ware aus einem Drittland in die EU einführt, gilt produkthaftungsrechtlich als Hersteller. Das ist kein Grund zur Panik, aber einer für saubere Dokumentation.

6 Min. Lesezeit · Für Importeure und Eigenmarken

Die Rechtslage: drei Haftungsebenen

Erstens die verschuldensunabhängige Produkthaftung (ProdHaftG, künftig verschärft durch die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie): Für Personen- und Sachschäden durch fehlerhafte Produkte haftet der EU-Importeur wie ein Hersteller — ohne dass ihm ein Verschulden nachgewiesen werden muss. Zweitens die Produzentenhaftung nach BGB (Verkehrssicherungspflichten). Drittens öffentlich-rechtlich: die Pflichten aus GPSR und CE-Recht, deren Verletzung Bußgelder und Rückrufe auslöst.

Wichtig für Eigenmarken: Wer sein Logo auf das Produkt setzt, ist auch formal Hersteller — mit allen Pflichten inklusive technischer Dokumentation. Der Unterschied zwischen „Händler“ und „Quasi-Hersteller“ entscheidet im Schadensfall über Beweislast und Regressmöglichkeiten.

Die Absicherung: Dokumente schlagen Versprechen

Ihre Verteidigungslinie im Ernstfall ist die technische Dokumentation: Risikoanalyse, Prüfberichte aus akkreditierten Laboren, Konformitätserklärung, Chargenrückverfolgbarkeit und die dokumentierte Qualitätskontrolle je Lieferung. Wer belegen kann, dass er nach Stand der Technik geprüft hat, reduziert sowohl das Haftungsrisiko als auch die Versicherungsprämie.

Zweite Säule: der Regress gegen den Hersteller. Er funktioniert nur mit den richtigen Verträgen — Qualitätsvereinbarung mit definierten Spezifikationen, Haftungsklauseln, idealerweise eine Produkthaftpflicht des Herstellers mit EU-Deckung („vendor insurance“). Bei namhaften chinesischen Fertigern ist das verhandelbar; wir bauen es in die Lieferverträge ein.

Versicherung: was sie kostet und was sie können muss

Eine Produkthaftpflichtversicherung ist für Importeure keine Option, sondern Grundausstattung. Für Handelsware liegen die Prämien typischerweise bei 0,1–0,5 % des Umsatzes — abhängig von Produktrisiko (Elektronik und Kinderprodukte teurer), Deckungssumme (empfohlen: mindestens 3–5 Mio. €) und Ihrer nachweisbaren Qualitätssicherung.

Achten Sie auf drei Punkte im Vertrag: Rückrufkosten-Deckung (der teuerste Fall ist oft nicht der Schaden, sondern der Rückruf), USA/Kanada-Ausschluss prüfen falls Sie dorthin verkaufen, und die Obliegenheiten — viele Policen verlangen dokumentierte Wareneingangs- oder Vorverschiffungskontrollen. Unsere Prüfberichte erfüllen genau diese Obliegenheit.

Häufige Fragen zur Produkthaftung

Kann ich die Haftung vertraglich auf den chinesischen Hersteller abwälzen?

Gegenüber dem Geschädigten: nein — die Haftung des EU-Importeurs ist zwingendes Recht, kein Vertrag der Welt ändert das. Im Innenverhältnis: ja, per Regressklauseln und Qualitätsvereinbarung. Deren Wert hängt aber an der Durchsetzbarkeit in China — deshalb gehören sie in chinesischsprachige Verträge nach chinesischem Recht, nicht in AGB-Anhänge auf Deutsch.

Was verlangt die GPSR zusätzlich von mir?

Die Produktsicherheitsverordnung verlangt seit Ende 2024 u. a.: eine in der EU niedergelassene verantwortliche Person auf dem Produkt (bei Direktimport sind das Sie), Rückverfolgbarkeit (Chargen-/Typenkennzeichnung), interne Risikoanalyse auch für nicht-CE-Produkte und einen funktionierenden Rückruf-Prozess. Details dazu in unserem GPSR-Artikel — die Pflichten sind machbar, aber sie müssen vor dem ersten Verkauf stehen.

Wie realistisch ist ein Schadensfall überhaupt?

Seltener als die Angst, häufiger als die Hoffnung: Die typischen Fälle sind keine Millionenklagen, sondern Rückrufe wegen Schadstoffbefunden der Marktaufsicht und Abmahnungen wegen fehlender Kennzeichnung. Beides kostet vier- bis fünfstellig und ist fast immer auf fehlende Tests oder Dokumente zurückzuführen — also exakt auf das, was strukturierte Beschaffung von vornherein erledigt.

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Haftungsfest importieren?

Prüfberichte, Konformitätsunterlagen und Rückverfolgbarkeit liefern wir zu jeder Sendung strukturiert mit — Ihre Akte ist immer klagefest. Anfrage genügt.